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   OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10   

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OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10 (https://dejure.org/2010,5555)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.08.2010 - 3 B 205/10 (https://dejure.org/2010,5555)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. August 2010 - 3 B 205/10 (https://dejure.org/2010,5555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 30 AO 1977, § 33 AO 1977, § 37 LTG SL, Art 79 Verf SL, § 123 VwGO
    Rechtsschutzbedürfnis für verwaltungsgerichtlichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Beweisbeschluss eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses; Grenzen des Untersuchungsrechts eines solchen Ausschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit für einen Antrag eines Bürgers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Außervollzugsetzung des Beweisbeschlusses eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses; Begrenzung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 40 Abs. 1
    Eröffnung des Rechtswegs zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit für einen Antrag eines Bürgers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Außervollzugsetzung des Beweisbeschlusses eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses; Begrenzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Saarland, 05.11.2002 - 1 W 29/02
    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10
    Beschlüsse vom 17.7.2002 - 1 W 15/02 - und vom 5.11.2002 - 1 W 29/02 -, dokumentiert bei juris.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.4.1987 - 2 W 129/87 -, NVwZ 87, 612, und vom 5.11.2002, a.a.O..

    BVerwG, ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 21.11.1980 - 7 C 85.78 - DÖV 1981, 300 f., BayVBl 1981, 214 f.; ausdrücklich bestätigend BVerwG, Urteil vom 19.5.1988 - 7 C 37.87 - = BVerwGE 79, 339 f.; BayVerfG, Beschluss vom 25.6.1992 - Vf. 78-VI-92 - BayVBl. 1992, 526 f., DÖV 1992, 967 f.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.11.2002, a.a.O. m.z.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 23.9.1986 - 15 B 2039/86 -, NVwZ 87, 608, 609.

    Ehlers in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand November 2009, § 40 Rdnr. 184; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 40 Rdnr.231, 650, 651; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., § 40 Rdnr.10, jeweils m.w.N; BVerwG, ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 21.11.1980 - 7 C 85.78 - DÖV 1981, 300 f., BayVBl 1981, 214 f.; ausdrücklich bestätigend BVerwG, Urteil vom 19.5.1988 - 7 C 37.87 - = BVerwGE 79, 339 f.; BayVerfG, Beschluss vom 25.6.1992 - Vf. 78-VI-92 - BayVBl. 1992, 526 f., DÖV 1992, 967 f.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.11.2002, a.a.O. m.z.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 23.9.1986 - 15 B 2039/86 -, NVwZ 87, 608, 609.

  • VG Saarlouis, 16.06.2010 - 11 L 544/10

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines

    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16. Juni 2010 -11 L 544/10- wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem angefochtenen Beschluss vom 16.6.2010 -11 L 544/10- zurückgewiesen.

    Die nach Maßgabe des § 146 Abs. 4 VwGO statthafte Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16.6.2010 -11 L 544/10- ist fristgerecht erhoben und begründet worden.

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10
    BVerfG, Beschluss vom 1.10.1987 - 2 BvR 1178/86 u.a. - BVerfGE 77, 1-64 (Untersuchungsausschuss Neue Heimat); BFH, Beschluss vom 1.12.1992 - 7 B 126/92 -, zitiert nach juris.

    BVerfG, Urteil vom 17.7.1984 -2 BvE 11/83 -, - 2 BvE 15/83 - BVerfGE 67, 100-146 (Flick-Untersuchungsausschuss) und Beschluss vom 1.10.1987 - 2 BvR 1178/86 u.a. - BVerfGE 77, 1-64 (Untersuchungsausschuss Neue Heimat).

  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

    Die Verwaltungsgerichte haben allerdings ihre Zuständigkeit für Rechtsbehelfe von Bürgern gegen sie betreffende Beschlüsse von Untersuchungsausschüssen der Landesparlamente regelmäßig bejaht (BayVGH vom 19.5.1978 VGH n. F. 34, 1; BVerwG vom 21.11.1980 BayVBl 1981, 214; vom 19.5.1988 BVerwGE 79, 339/340; OVG NRW vom 24.3.1998 NJW 1999, 80; OVG Berlin vom 1.6.2001 DVBl 2001, 1224; SaarlOVG vom 3.8.2010 - 3 B 205/10 - juris Rn. 66 ff.; vgl. auch VerfGH vom 25.6.1992 VerfGHE 45, 89/95 m. w. N.; zur bundesgesetzlich vorgesehenen Sonderzuständigkeit des BGH nach § 36 Abs. 1 PUAG Prehn, NVwZ 2013, 1581).

    Nach mittlerweile wohl überwiegender Auffassung liegt daher in dem Rechtsschutzbegehren eines Privaten gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, für die der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist (SaarlOVG vom 17.7.2002 - 1 W 15/02 - juris Rn. 8 ff.; vom 3.8.2010 - 3 B 205/10 - juris Rn. 53 ff.; Prehn, NVwZ 2013, 1581 f.; Di Fabio, JZ 1995, 828; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 40 Rn. 33; Sodan in Sodan/ Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 40 Rn. 231; Reimer in Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 40 Rn. 135; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 40 Rn. 29; Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 91; Ehlers in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 40 Rn. 186; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 40 Rn. 4; offengelassen VerfGH vom 31.3.1995 VerfGHE 48, 34/38; SaarlVerfGH vom 31.10.2002 NVwZ-RR 2003, 393; a. A. Huber in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 25 Rn. 7; Schweiger in Nawiasky/Schweiger/Knöpfle, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 25 Rn. 6 b; Schröder, Empfiehlt sich eine gesetzliche Neuordnung der Rechte und Pflichten parlamentarischer Untersuchungsausschüsse?, Gutachten E zum 57. Deutschen Juristentag, 1988, S. 34 f.; Glauben, a. a. O., § 8 Rn. 22 ff.; ders., DVBl 2006, 1263/1264 f.; Platter, Das parlamentarische Untersuchungsverfahren vor dem Verfassungsgericht, 2004, S. 134; Peters, Untersuchungsausschussrecht, 2012, Rn. 149).

  • VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10

    Anordnung einer Außervollzugsetzung eines Beweisbeschlusses eines

    Ihm wurde mitgeteilt, die Akten würden dem Untersuchungsausschuss Landtagswahlen 2009 übersandt, wenn nicht bis 2.6.2010, 12 Uhr, einstweiliger gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Aktenvorlage beantragt werde (Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 28.5.2010, Bl. 259 der Akten 3 B 205/10 OVG des Saarlandes).

    Mit der dagegen erhobenen Beschwerde hat der Beschwerdeführer vorgetragen, ihm liege (derzeit) nicht daran, den Adressaten des 2. Beweisbeschlusses die Herausgabe konkreter Akten verbieten zu lassen (Schriftsatz vom 16.7.2010, Bl. 217 der Akten 3 B 205/10, OVG des Saarlandes).

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Beschwerde durch Beschluss vom 3.8.2010 ­ 3 B 205/10 ­ zurückgewiesen.

  • FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1088/16

    Zulässigkeit der Weitergabe von aus dem Ankauf von sog. "Steuer-CDs"

    Ein spezifisch verfassungsrechtlicher Gehalt ist daher zu verneinen (OVG des Saarlandes vom 3. August 2010 3 B 205/10, juris).

    Aus dem Beschluss des OVG des Saarlandes vom 3. August 2010 (3 B 205/10, juris) ergibt sich nichts anderes.

  • OVG Saarland, 20.05.2016 - 2 E 112/16

    Rechtsweg für Klagen/Anordnungsanträge Privater gegen Landtag; Auskunftsersuchen

    Vielmehr ist bei einer Beteiligung eines Bürgers und eines am Verfassungsleben teilhabenden Organs (hier Finanzausschuss des Landtags) zu fragen, ob dieses in spezifisch verfassungsrechtlicher Funktion in Anspruch genommen wird, ob ein zentraler Bereich der ihm von Verfassungs wegen zukommenden Betätigung berührt ist (im Anschluss an Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 17.7.2002 - 1 W 15/02 -, vom 5.11.2002 - 1 W 29/02 - und vom 3.8.2010 - 3 B 205/10, juris).

    Auf dieser Grundlage geht das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seiner Rechtsprechung(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.7.2002 - 1 W 15/02 -, vom 5.11.2002 - 1 W 29/02 - und vom 3.8.2010 - 3 B 205/10 -, juris) davon aus, dass in bestimmten Fällen auch in der Konstellation, dass neben einem Verfassungsorgan ein Bürger/eine Bürgerin an dem Prozessverhältnis beteiligt ist, eine verfassungsrechtliche Streitigkeit nicht grundsätzlich auszuschließen ist, es vielmehr auch insoweit entscheidend in materieller Hinsicht darauf ankommt, ob das beteiligte Verfassungsorgan in dem konkreten Streitfall spezifisch in dieser Funktion in Anspruch genommen wird, d.h. ob ein zentraler Bereich der ihm von Verfassungs wegen zukommenden Betätigung berührt ist.(ebenso: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 40 VwGO, RN 138 mwN unter Nennung von Beispielen) Auf die Frage, ob für ein solches Rechtsschutzbegehren des Bürgers/der Bürgerin überhaupt eine verfassungsgerichtliche Zuständigkeit gegeben ist, kommt es dabei nicht an, da der Rechtscharakter einer Streitigkeit nicht von dem Bestehen oder Fehlen gerichtlicher Kontrollzuständigkeiten abhängt.(Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 40 VwGO, RN 141) Hiervon ausgehend hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seiner Entscheidung vom 17.7.2002(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2002 - 1 W 15/02 -, juris) zwar das Vorliegen einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit für den Streit zwischen einem Bürger und dem Parlament über die im Rahmen der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch das Parlament - auf den Namen dieses Bürgers - festgelegte (Kurz-)Bezeichnung des Untersuchungsausschusses bejaht, weil es sich bei der Einsetzung eines solchen Ausschusses und bei der Bestimmung des Untersuchungsauftrags durch das Plenum um einen zentralen Bereich der dem Parlament in seiner Eigenschaft als Verfassungsorgan von Verfassungs wegen (Art. 79 SVerf) zukommenden Betätigung handelt und darin auch die Bezeichnung des Ausschusses mitenthalten ist.

  • FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1089/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Beschluss des FG des Saarlandes vom 27.04.2016

    Ein spezifisch verfassungsrechtlicher Gehalt ist daher zu verneinen (OVG des Saarlandes vom 3. August 2010 3 B 205/10, juris).

    Aus dem Beschluss des OVG des Saarlandes vom 3. August 2010 (3 B 205/10, juris) ergibt sich nichts anderes.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines

    Unter Art. 34 Abs. 3 Satz 1 LV fallen dabei auch solche Beweismittel, die erst nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Verantwortungsbereich der Landesregierung entstanden bzw. angefallen sind (vgl. Glauben in: Glauben/Brocker, Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, 2. Aufl., § 17 Rn. 8), und solche, die Ermittlungsverfahren betreffen (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 29.08.2008 - Vf. 154-I-07 -, LKV 2008, 507 = juris Rn. 196 ff., zur möglichen Parallelität der Arbeit eines Untersuchungsausschusses mit Strafverfahren, die sich mit entsprechenden Vorgängen befassen; OVG Saarlouis, Beschl. v. 03.08.2010 - 3 B 205/10 -, juris, zum Begehren, einen auf Vorlage von Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gerichteten Beweisbeschluss eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses außer Vollzug zu setzen).
  • FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1091/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Beschluss des FG des Saarlandes vom 27.04.2016

    Ein spezifisch verfassungsrechtlicher Gehalt ist daher zu verneinen (OVG des Saarlandes vom 3. August 2010 3 B 205/10, juris).

    Aus dem Beschluss des OVG des Saarlandes vom 3. August 2010 (3 B 205/10, juris) ergibt sich nichts anderes.

  • VG Göttingen, 04.07.2012 - 1 A 16/12

    Beförderungsstelle; Organisationsermessen; Planstellenbewirtschaftung;

    Sein Antrag wurde mit Beschluss des Gerichts vom 31.08.2010 abgelehnt (3 B 205/10).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte, die vom Gericht beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und die Gerichtsakten zu den Verfahren 3 B 135/09 und 3 B 205/10 Bezug genommen.

  • VG Stuttgart, 03.07.2015 - 7 K 806/14

    Kein Frage- und Beweisantragsrecht des Betroffenen im

    Seine Tätigkeit zur Beschaffung von Informationen stellt allerdings nach wohl einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, der die Kammer folgt, materiell Verwaltungstätigkeit dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1980 - 7 C 85.78 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.8.2010 - 3 B 205/10 - Hessischer VGH, Beschluss vom 29.10.1995 - 11 TG 3617/95, 11 TG 3618/95 - OVG NRW, Urteil vom 23.9.1986 - 15 B 2039/86 - OVG Hamburg, Beschluss vom 27.5.1986 - Bs IV 318/86 - jeweils juris).
  • OVG Saarland, 12.09.2016 - 2 B 196/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung eines Auskunftserlangens im Zusammenhang

    Bereits das Bestehen einer solchen, auf die konkrete Umsetzungsmaßnahme gerichtete Rechtsschutzmöglichkeit spricht im Regelfall gegen die Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die auskunftsersuchende Stelle im Vorfeld der eigentlich belastenden Maßnahme.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.8.2010 - 3 B 205/10 -) Könnte der Antragsteller neben dem vorläufigen Rechtsschutz gegen die Weitergabe der Steuer-Daten durch den Beigeladenen, für den gemäß § 33 FGO der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet ist,(Vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2016 - 2 V 1089/16 - (juris)) auch das Auskunftsverlangen im Wege vorbeugenden Rechtsschutzes im Verwaltungsrechtsweg angreifen, würde dies zu einer doppelten Inanspruchnahme staatlicher Rechtsschutzeinrichtungen führen.
  • VG Stuttgart, 03.07.2015 - 7 K 1375/14

    Zugänglichmachung von im Untersuchungsausschussverfahren beigezogenen Unterlagen

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